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ARGE Baurecht: 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag
Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz voraussichtlich erst ab 2017. Bis dahin müssen alle am Bau Beteiligten weiterhin nach derzeitiger Rechtslage bauen. Damit dies möglichst störungsfrei gelingt, hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) nun einen 10-Punkte-Plan zum Bauvertrag vorgelegt.
Baubeteiligte finden in dem Leitfaden Informationen und konkrete Handreichungen, um dem eigenen Bauvorhaben ein gutes rechtliches Fundament zu geben. Denn ein Bauvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die planungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens relevant sein könnten – unabhängig davon, ob ein privater Bauherr einen Wintergarten anbauen oder ein gewerblicher Bauunternehmer ein Wohn- und Geschäftshaus im Wert von mehreren Millionen Euro errichten möchte.
