Artikelsuche

Martin Schrüfer,

ARGE Baurecht: 10-Punkte-Plan zum „perfekten“ Bauvertrag

Wer heute baut, braucht einen Bauvertrag. Doch das derzeit geltende Vertragsrecht wimmelt nur so vor Stolperfallen. Daher hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im September einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der besondere Regelungen für Bauprofis und einen besseren Schutz privater Bauherren vorsieht. Allerdings gilt das neue Gesetz voraussichtlich erst ab 2017. Bis dahin müssen alle am Bau Beteiligten weiterhin nach derzeitiger Rechtslage bauen. Damit dies möglichst störungsfrei gelingt, hat die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) nun einen 10-Punkte-Plan zum Bauvertrag vorgelegt.

Baubeteiligte finden in dem Leitfaden Informationen und konkrete Handreichungen, um dem eigenen Bauvorhaben ein gutes rechtliches Fundament zu geben. Denn ein Bauvertrag sollte alle Punkte regeln, die für die planungsgemäße Abwicklung des Bauvorhabens relevant sein könnten – unabhängig davon, ob ein privater Bauherr einen Wintergarten anbauen oder ein gewerblicher Bauunternehmer ein Wohn- und Geschäftshaus im Wert von mehreren Millionen Euro errichten möchte.

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige

Artikelsuche

Rolls Royce: MTU-Motoren für JCB-Bagger

Mit dem Auftrag des britischen Baumaschinenherstellers JCB liefert Rolls-Royce erstmals MTU-Motoren für Bagger. Motoren der MTU-Baureihe 1000 der Emissionsstufe EU-Stufe IV und EPA Tier 4f kommen als Antrieb der neuen JCB-Bagger in den Reihen JS...

mehr...
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Artikelsuche

Zeppelin: Neues Geschäftsmodell Fast Rent

Der Zeppelin Konzern erweitert seine Aktivitäten in der Geschäftseinheit Rental und setzt mit Fast Rent auf ein neues Geschäftsmodell. Fast Rent adressiert vorrangig Klein- und Kleinstbetriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Bau, Ausbau,...

mehr...
Jetzt Newsletter abonnieren