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Bundesgerichtshof: Keine Haftung für Bauhandwerker bei Schwarzarbeit
Auftraggeber, die Bauhandwerker schwarz beschäftigen, haben bei Pfusch am Bau das Nachsehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Handwerker in diesem Fall nicht haften müssen (Urteil vom 1. August 2013 - Aktenzeichen: VII ZR 6/13). Eine Hausbesitzerin hatte aufgrund einer schlampig erstellten Auffahrt geklagt.
