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KfW startet "Aktionsplan Hochwasser"
Die Bank stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen, die der Jahrhundertflut zum Opfer gefallen sind, Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung, um die Folgen des Hochwassers zu bewältigen.
Zusätzlich erklärt sich die KfW dazu bereit, bei Bedarf die Förderbanken betroffener Bundesländer preiswert zu refinanzieren. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung angekündigt hat. Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft. Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 hatte die KfW betroffenen Privathaushalten und Unternehmen zinsgünstige Kredite bereitgestellt. Damals hatte sie knapp 1.200 Kredite in einem Volumen von rund 78 Millionen Euro zugesagt.
Im Einzelnen gelten folgende Angebote und Konditionen:
Für die Bewältigung Ihrer Hochwasserschäden werden die Programme (Programmnummern 037, 047) sowie ERP-Gründerkredit StartGeld (067) und Universell (068) geöffnet. Damit können Unternehmen z. B. Ihr Firmengebäude wieder herstellen, neue Maschinen und Anlagen anschaffen, vernichteten Lagerbestände ersetzen, die Aufräumarbeiten bezahlen oder Liquiditätsengpässe überbrücken.
Die Zinssätze für die Hochwasservarianten beginnen bei 1 % pro Jahr, das StartGeld wird mit einem Sonderzinssatz von 1,2 % pro Jahr an (Sollzins, 1,21 % Effektivzins) angeboten.
Die Programmbedingungen gelten ansonsten unverändert.
Für Renovierung und Reparaturen gibt es bis zu 50.000 Euro Förderkredit. Es müssen keinerlei Auflagen einhalten oder energetische Standards erfüllet werden. Typische Maßnahmen sind z.B. Elektrik erneuern, Fliesen legen oder Malern.
Für Sie steht das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124) mit einem Signalzins von 1 % pro Jahr bereit (Effektivzins). Die Programmbedingungen gelten ansonsten unverändert.
Für Sie wird das Programm Altersgerecht Umbauen (159). Dort bieten wir für alle Laufzeitvarianten ebenfalls 1 % Zins pro Jahr an (Effektivzins) geöffnet.
Sie ist bis zum 30.06.2014 möglich. Ihren Kreditantrag stellen Sie bei einem Kfw-Vertriebspartner. Den Zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW, dies gilt auch für Kommunen.
Zusätzlich zum üblichen Verfahren benötigt die KfW lediglich den Hinweis "Hochwasser 2013".
Haben Sie bereits früher einen KfW- oder ERP-Kredit aufgenommen und noch nicht ganz zurückgezahlt?
Wenn Sie wegen des Hochwassers kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten haben, bieten Ihnen die KfW zusätzliche Erleichterungen wie die Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen oder eine Laufzeitverlängerung an.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen KfW-Servicenummer: 0800 539-90 01.








