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EnEV: 25 % höhere energetische Anforderungen an Neubauten
Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs angehoben. Die ursprüngliche geplante zweistufige Verschärfung von 12,5 % zum 01.01.2014 und 01.01.2016 ist nunmehr in eine Stufe von 25 % ab 01.01.2016 geändert worden. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hält diesen Sprung für „noch machbar“. Diese Anforderung gilt ab dem 1. Januar 2016. Es verbleiben somit 2 Jahre Zeit für eine weitere Optimierung von Bauprodukten und Konstruktionen. Gerade die Gebäudehülle leistet bei der Energieeffizienz einen erheblichen Beitrag. Damit die Verschärfung der Anforderungen nicht zu einem Investitionshemmnis wird plädiert der ZDB dafür, die Förderung durch KfW-Programme auch für den KfW70-Standard aufrecht zu erhalten. Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die Bundesregierung hatte am 16. Oktober entschieden, die vom Bundesrat geforderten Änderungen an der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu übernehmen. Damit ist das Verordnungsgebungsverfahren abgeschlossen.
