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ZDB: Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird geändert
„Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun schnellst möglich umgesetzt werden“, so der Kommentar des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu der Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn zu ändern.
Demnach wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten geändert:
-Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt.
-Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert.
-Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls.
