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Artikel und Hintergründe zum Thema

Brandschutz und Sicherheit

Wilhelm Seewitz,

Feuerwiderstand F30 wiederherzustellen

Bei einem zimmermannsmäßig abgebundenen Dachstuhl wurde es dringend notwendig, den Feuerwiderstand F30 wiederherzustellen - im Einzelnen bei den Säulen, Kopfbändern und den Streben aus Holz im Dachgeschosswohnraum.

Teil der Dachkonstruktion © Wilhelm Seewitz

Bei dem Wohnungsbauvorhaben in Magdeburg sollte der erforderliche Brandschutz der tragenden Holzbauteile des Dachstuhls im Wohnraum des Dachbodenbereiches mit der Dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtung (Pyroplast-HW) erreicht werden. Nach den Bauunterlagen und den Aussagen des Auftraggebers wurde diese Beschichtung durchgeführt. Nachträglich wurde diese Beschichtung durch einen Farbanstrich unwirksam gemacht. Vertretbar ist aus dieser Sicht nur eine Verkleidung der Hölzer mit F30.

Schadensbild

Der Schaden besteht darin, dass die tragenden Holzbauteile, vom zimmermannsmäßig abgebunden Dachstuhl so belassen und mit dem o.g. Brandschutz behandelt wurden. Die mittlere Säule 16/16 cm wurde mit einer Stahlplatte verstärkt. Nach Rücksprache mit dem Architekten, wurde der damals im Rahmen der Baugenehmigung vorgeschriebene Feuerwiderstand der Holzbauteile F30 mit diesen Maßnahmen erreicht. Diese damaligen Festlegungen zum Brandschutz werden hier nicht untersucht und auch nicht angezweifelt, ebenso wenig die Tragfähigkeit der Holzdachkonstruktion.

Nachträglich wurden dann Farbanstriche auf die beschichtete Oberfläche der Hölzer aufgebracht. Diese Farbe verhindert ein Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung im Brandfall und der Brandschutz wurde mit dieser Handlung unwirksam.

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Grundriss der Wohnung im Dachraum © Wilhelm Seewitz

Die Konstruktion des Dachstuhls wird hier als ausreichend tragfähig akzeptiert. Eine Entfernung des Farbanstriches und eine erneute Brandschutzbeschichtung kann hier nicht favorisiert werden. Der Aufwand ist unverhältnismäßig. Eine Brandschutzbeschichtung auf den vorhandenen Farbanstrich ist nicht verfügbar. Das Bild links zeigt Teile der Dachkonstruktion.

Schadensursache

Nachträglich wurden hier Farbanstriche auf die beschichteten Oberflächen der Konstruktionshölzer (F30) aufgebracht. Völlig unnötig und ohne Konzept wurden diese Arbeiten ausgeführt. Auch keine Abstimmung zwischen Planung, Vorbereitung und Ausführung fand hier statt. Denn mit der Beschichtung in der Qualität "Brandschutz F30" wie im Bauprojekt vorgesehen und begründet, waren die Auflagen der Baugenehmigung erreicht. Die Farbanstriche verhindern im Brandfall den notwendigen Brandschutz.

Es wurden hiermit die Ursachen für eine sehr aufwendige Schadensbeseitigung geschaffen, denn diese Farbe verhindert ein Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung im Brandfall und der Brandschutz wurde dadurch unwirksam.

Schadensbehebung

Vorschlag für die Verkleidung mit Fireboard-Platten und Holz als Abschluss © Wilhelm Seewitz

Vorschlag für die Verkleidung mit Fireboard-Platten und Holz als Abschluss: Die Behandlung der Oberflächen kann lasiert oder ähnlich behandelt werden. Zur Herstellung des Brandschutzes (F30) ist eine Verkleidung der tragenden Holzbauteile z.B. mit Platten von Knauf oder gleichwertigem Material nötig. Danach kann (muss aber nicht) eine Holzverkleidung zur Gestaltung (Wohnraum, Echtholzoberfläche, Farbbehandlung) angebracht werden, denn die Holzkonstruktion des Dachstuhls wird dann durch die nicht brennbaren Platten geschützt, die direkt auf Säulen, Streben und Kopfbänder befestigt/geklammert werden.

Es wird empfohlen, mehrere Kostenangebote für die Verkleidung der Holzkonstruktion einzuholen. Es ist notwendig, die richtige Bauausführung durch ein Fachunternehmen ausführen zu lassen.

Schadensvermeidung

Nach Rücksprache mit dem Architekten wurde der damals im Rahmen der Baugenehmigung vorgeschriebene Feuerwiderstand der Holzbauteile des Dachstuhls F30 mit den genannten Maßnahmen erreicht. Es ging also um den zu erreichenden Feuerwiderstand der tragenden Hölzer und deswegen wurde die Beschichtung aufgebracht. Im Ernstfall schäumt diese Beschichtung auf und gewährleistet so 30 Minuten den Holzkonstruktion des Dachstuhls. Das alles wurde mit der verwendeten Farbbeschichtung in Frage gestellt und unwirksam.

Fazit: Ohne die Farbanstriche bzw. -beschichtungen, aufgetragen auf die Brandschutzbeschichtung der Konstruktionshölzer des Dachstuhls wäre alles auftragsgemäß und nach Vorgaben der Bauaufsicht (Baugenehmigung) ohne Tadel. So etwas ist zu vermeiden, wenn es eine notwendige fachliche Anleitung gibt und das von der Planung bis zur Gebrauchs-abnahme dieser Bauleistungen. Zur Anleitung gehört weiterhin, dass der Handwerker auch weiß, welche Alternativen des Brandschutzes ausgeführt werden können. Auf der Abbildung unten folgt ein Vorschlag.

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