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Artikel und Hintergründe zum Thema

Cannabis am Arbeitsplatz

Damir Mioc | Damir Mioc,

BG Bau: Beschäftigte für Risiken sensibilisieren

Im Juni ist das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Denn Rausch- und Suchtmittel können dazu führen, dass Beschäftigte nicht nur sich, sondern auch andere gefährden. Neben der Empfehlung, den Umgang mit Cannabis in Betrieben zu untersagen und Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu treffen, stellt die BG Bau nun auch Plakate zur Sensibilisierung der Beschäftigten bereit.

Die BG Bau stellt neuen Plakatmotive zum Thema „Cannabis am Arbeitsplatz“ zum Aushang im Betrieb zur Verfügung

© BG Bau

Cannabis hat am Arbeitsplatz grundsätzlich nichts zu suchen. Im Arbeitskontext gilt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", wonach Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Daher unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft  (BG Bau) eine Null-Toleranz-Politik beim Thema Rauschmittel am Arbeitsplatz.

Inzwischen wurden Details zum Cannabiskonsum gesondert geregelt. So hat der Arbeitgeber gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak- aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.

Jüngst erst wurde im Straßenverkehrsgesetz ein zulässiger Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blut festgelegt. Demnach gilt man noch als fahrtüchtig, wenn der THC-Grenzwert nach Cannabiskonsum im Blutserum unter 3,5 ng/ml liegt. Dieser Grenzwert ist gemäß Gesetzesbegründung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

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Wer am Bau auf einem Gerüst, auf dem Dach oder an Maschinen arbeitet, ist darauf angewiesen, dass er Risiken und Gefahren richtig wahrnimmt und einschätzt. Cannabiskonsum beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das kann auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden.

Die BG Bau empfiehlt Unternehmen eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die auch das Thema Cannabis einschließen. Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken informieren und sensibilisieren. Die BG Bau unterstützt dabei mit einem umfassenden Angebot auf ihrer Webseite sowie neuen Plakatmotiven zum Aushang im Betrieb. Diese können von Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt werden.

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