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Artikel und Hintergründe zum Thema

BG Bau

Damir Mioc,

Lasten mit dem Kran nur mit geeigneten Lastaufnahmemitteln transportieren

Hintergrund sind mehrere tödliche und schwere Arbeitsunfälle, die sich im vergangenen Jahr auf Baustellen ereignet haben. In diesen Fällen wurden Beschäftigte von Lasten getroffen, bei denen sich die Verbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Last gelöst hatte. Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich auch bei außen- oder innenwirkenden Hebeklemmen um kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel im Sinne der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemittel und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ handelt.

Lasten mit dem Kran nur mit geeigneten Lastaufnahmemitteln transportieren © Dennis Krause/BG Bau

Auf Baustellen werden regelmäßig große und schwere Holzbauelemente mit Hilfe eines Krans eingehoben. Da auf Baustellen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Personen unter der Last befinden, werden hier im allgemeinen nur formschlüssige Lastaufnahmemittel verwendet. Wenn kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zum Einsatz kommen, werden die Lasten zusätzlich formschlüssig gesichert. Bei formschlüssigen Lastaufnahmemitteln handelt es sich um Konstruktionen, die Lasten durch das geometrische Zusammenwirken passender Formen sicher halten, ohne auf Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte angewiesen zu sein. Bewährt haben sich zum Beispiel aufschraubbare Anschlagplatten, durchsteckbare Stahlseilschlaufen mit Einschlagmuttern, Hebegurte mit Kippsystem oder fest eingebaute Einweghebebänder.

Im Gegensatz dazu halten kraftschlüssige Lastaufnahmemittel die Last mit Hilfe von Magnet-, Saug- oder Reibungskräften. Dazu zählen auch Systeme, bei denen bewegliche Klemmen in vorgebohrte Löcher eingesteckt und beispielsweise durch Anheben der Last unter dem Einwirken einer Kraft in der Bohrung verspannt werden. Eine Oberflächenstruktur dieser Hebeklemmen unterstützt diesen Effekt nur, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Verbindung auf das permanente Wirken einer Kraft angewiesen ist, um aufrechterhalten zu werden.

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Das DGUV Sachgebiet Krane und Hebetechnik stuft außen- oder innenwirkende Hebeklemmen als kraftschlüssige Lastaufnahmemittel ein, deren Verwendung im Rahmen der Betriebsanleitung und der Betriebssicherheitsverordnung nicht verboten ist. Werden kraftschlüssige Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen verwendet, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In den Betriebsanleitungen geben die derzeit am Markt auftretenden Hersteller daher unter anderem vor, wie die Bohrungen für die Hebeklemmen herzustellen sind. Eine Reihe von Faktoren können dabei das Tragverhalten negativ beeinflussen und somit zum Versagen führen. Das haben Unfalluntersuchungen der Berufsgenossenschaften gezeigt. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere:

  •              Überschreiten der zulässigen Holzfeuchte
  •              zusätzliche Feuchtigkeit von außen, z. B. durch Niederschlag,
  •              Abweichungen der Bohrlochtoleranzen (Gesamtdurchmesser, Rundheit, Tiefe),
  •              Astigkeit, Ausfalläste, Harzgehalt,
  •              ungünstiger Faserverlauf,
  •              Risse,
  •              zu geringer Randabstand im Holz, evtl. Sprengung des Holzes,
  •              Abnutzung der Einpressrillen am Lastaufnahmemittel,
  •              Späne im Bohrloch.

Zu beachten ist außerdem: Laut Betriebssicherheitsverordnung dürfen Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Beschäftigte geführt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob sich Personen in dem Bereich aufhalten können, über den die Last transportiert wird. Kann er nicht ausschließen, dass sich ungeschützte Personen in diesem Bereich aufhalten, sind zusätzlich oder stattdessen formschlüssige Lastaufnahmemittel zu verwenden.

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