EPBD 2024: Fristen, Pflichten, Chancen
Was die neue EU-Gebäuderichtlinie für Planung, Bau und Gebäudetechnik bedeutet
Mit der neuen EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) steht der europäischen Bau- und Immobilienwirtschaft ein tiefgreifender Wandel bevor. Die Richtlinie setzt neue Standards, definiert verbindliche Ziele und schreibt umfangreiche Nachweispflichten für sämtliche Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes vor – von der Planung über den Bau bis zur Nutzung und dem Rückbau.
Viele zentrale Themen der Energiewende und Nachhaltigkeit werden damit zur Pflicht: die Erstellung von CO₂-Bilanzen, der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen, der Standard des Nullemissionsgebäudes im Neubau sowie der Einsatz digitaler Gebäudemodelle. Unternehmen und Planungsbüros müssen sich fragen, ob bestehende Prozesse und Produkte diesen Anforderungen noch gerecht werden. Verzögerungen bei der Anpassung können sich negativ auf Genehmigungen, Ausschreibungen oder Finanzierungen auswirken.
EPBD 2024: Zeitplan und gesetzlicher Rahmen
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht zu überführen. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis spätestens 2050.
Der Handlungsdruck ist erheblich: Rund 40 % des Energieverbrauchs und 35 % der CO₂-Emissionen in der EU entfallen derzeit auf Gebäude. Etwa drei Viertel des Bestands gelten als energetisch ineffizient. Die jährliche Sanierungsquote liegt aktuell bei lediglich einem Prozent.
Die EPBD 2024 adressiert diese Herausforderungen mit konkreten Vorgaben für sämtliche Phasen des Gebäudelebenszyklus – einschließlich Herstellung, Betrieb, Rückbau und Entsorgung. Dabei zählt nicht mehr nur der Energiebedarf im Betrieb, sondern die Gesamtbilanz aller Emissionen.
Die fünf zentralen Anforderungen der EPBD 2024
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 führt fünf zentrale Maßnahmen ein, die tief in die Prozesse von Planung, Bau und Gebäudetechnik eingreifen:
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Nullemissionsgebäude als neuer Standard
Ab 2030 dürfen neue Gebäude keine CO₂-Emissionen vor Ort mehr verursachen. Für öffentliche Neubauten gilt diese Anforderung bereits ab 2028. Der Energiebedarf muss niedrig und durch erneuerbare Energien gedeckt sein. -
Sanierungspflicht für ineffiziente Bestandsgebäude
Mindestens 16 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Effizienzklasse müssen bis 2030 energetisch saniert werden, bis 2033 sogar 26 %. Für Wohngebäude gelten nationale Reduktionsziele beim Primärenergieverbrauch. -
Verbot fossiler Heizsysteme
Die Förderung neuer fossiler Heizkessel endet ab 2025. Ein vollständiger Ausstieg ist bis spätestens 2040 vorgesehen. Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, nationale Einbauverbote zu erlassen. -
Pflicht zur CO₂-Lebenszyklusanalyse
Ab 2028 müssen Neubauten mit mehr als 1.000 m² ihr Treibhauspotenzial im Energieausweis ausweisen. Ab 2030 gilt diese Pflicht für alle Neubauten. Bewertet wird der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes. -
Digitale Gebäudemodelle und Monitoring
Digitale Bauwerksmodelle (BIM), automatisierte Monitoring-Systeme und digitale Nachweislösungen werden verbindlich. Sie dienen als Grundlage für Planungsprozesse, Betrieb, Förderungen und Dokumentationspflichten.
Auswirkungen auf die Gebäudetechnik
Mit der EPBD 2024 rückt die technische Gebäudeausrüstung verstärkt in den Fokus. Produkte und Systeme müssen ihre Umweltwirkungen über den gesamten Lebenszyklus dokumentieren – einschließlich Herstellung, Transport, Einbau, Wartung und Entsorgung. Besonders relevant ist die sogenannte graue Energie, die häufig mehr als die Hälfte der gesamten Emissionen eines energieeffizienten Neubaus ausmacht.
Ab 2028 müssen diese Werte im Energieausweis für große Neubauten angegeben werden, ab 2030 für alle Neubauten.
Entscheidend sind zukünftig Produkte mit Umweltproduktdeklarationen (EPD) und digitalen Schnittstellen für BIM-Modelle und CO₂-Bilanzen.
Wie aquatherm mit dokumentierten Rohrsystemen zur Zielerreichung beiträgt
Die Rohrleitungssysteme von aquatherm erfüllen bereits heute die Anforderungen, die durch die EPBD 2024 gestellt werden. Alle relevanten Umweltdaten liegen in Form geprüfter EPD vor. Die Umweltproduktdeklarationen von aquatherm beruhen auf einer Cradle-to-Gate-Analyse und decken den Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor ab.
Darüber hinaus umfassen sie auch die Module C (Entsorgungsphase) und D (nächstes Produktsystem) gemäß der EN 15804+A2. Diese Deklarationen dienen als belastbare Grundlage für CO₂-Bilanzen im Energieausweis und sind zugleich anerkannt bei Nachhaltigkeitszertifikaten wie LEED, BREEAM und DGNB.
Umsetzung in mehreren Phasen
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 ist ein strukturierter Fahrplan mit verbindlichen Fristen:
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Bis 2026: Nationale Umsetzungsstrategien müssen vorliegen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Prozesse frühzeitig zu analysieren und geeignete Nachweissysteme aufzubauen.
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Ab 2028: Neue Vorgaben gelten für große Neubauten, unter anderem zur CO₂-Lebenszyklusanalyse und zum Nullemissionsstandard für öffentliche Gebäude.
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Ab 2030: Alle Neubauten müssen die Anforderungen erfüllen. Zusätzlich greifen verbindliche Sanierungspflichten für ineffiziente Bestandsbauten.
Weitere Details zur EPBD 2024, zu Anforderungen und Fristen, stellt aquatherm in einem umfassenden Whitepaper zur Verfügung. Der kostenfreie Download ist unter folgendem Link möglich.












