Artikelsuche

Martin Schrüfer,

BG BAU: Lärmvorsorge ernst nehmen

Rhythmisches Hämmern, Sägen, Bohren und das Dröhnen von Maschinen - am Bau wird es oft Nerv tötend laut. Wer solchem Lärm ungeschützt ausgesetzt ist, kann unheilbar erkranken. Lärmschwerhörigkeit steht bei den Berufskrankheiten seit Jahren an einer Spitzenposition. Die Situation kann sich zuspitzen, weil sich auch viele junge Bauleute zusätzlich lauter Musik in ihrer Freizeit aussetzen. Dann fehlt dem Gehör die notwendige Erholungspause.

„So geht leise“ lautete das Motto zum Tag gegen Lärm 2016 und stellte lärmbewusstes Handeln in den Mittelpunkt. Das nahm die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zum Anlass und sprach den Baunachwuchs mit praktischen Aktionen direkt in den Ausbildungszentren der Bauwirtschaft an. So wollen Fachleute der BG BAU das Bewusstsein für Lärmgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen fördern.

Etwa fünf Millionen Beschäftigte sind in Deutschland schädigendem Lärm ausgesetzt, teilte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar 2016 mit. Im Jahr 2015 wurden in der Bauwirtschaft über 2.100 ärztliche Anzeigen auf Verdacht der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gemeldet. Zirka 31 Prozent aller anerkannten Berufskrankheiten sind durch Lärm verursacht. Allein in dem Jahr musste die BG BAU über 17 Millionen Euro für Heilbehandlungen, Reha und Renten an mehr als 6.300 Lärmgeschädigte aufbringen.

Wer am Bau schafft, muss sich vor Lärm schützen: eine schwere Erdbaumaschine etwa bringt es auf 90 Dezibel (dB(A)). Eine Baukreissäge oder ein Bohrhammer erzeugen über 100 Dezibel. Zum Vergleich: Starker Straßenverkehr kommt auf 80 Dezibel. Personen, die einer anhaltenden Lärmbelastung von 85 dB (A) oder einem Knall über 137 Dezibel (dB (C)) ungeschützt ausgesetzt sind, können unheilbare Schäden davon tragen. Ab einer Schallstärke von 85 dB(A) müssen Arbeitsplätze daher als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort sind technische Maßnahmen zum Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren und Maschinen zu treffen, etwa schallreduzierte Schleifscheiben, Sägeblätter, Trennscheiben für Steinsägen oder rückschlagfreie Kunststoffhämmer. Präventionsfachleute der BG BAU beraten die Mitgliedsfirmen der BG BAU darüber, wie Lärm gemindert werden kann.

Anzeige

Sind solche Möglichkeiten ausgeschöpft, kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht. Die BG BAU rät den Unternehmen, nach Möglichkeit Maschinen einzukapseln, Räume schalldämmend auszukleiden, mobile Schallschutzwände einzusetzen und Lärmarbeitsplätze von ruhigen Tätigkeiten zu trennen. Erst wenn Lärm nicht vermieden werden kann, kommt persönlicher Gehörschutz, wie Ohrenstöpsel oder Kapselgehörschützer, zum Einsatz. Ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 80 dB(A) müssen die Arbeitgeber an einem achtstündigen Arbeitstag Gehörschutz zur Verfügung stellen. Die Arbeitnehmer sind in der Pflicht, den Gehörschutz ab einer Lautstärke von 85 dB(A) auch zu tragen. Erste Anzeichen einer Lärmschwerhörigkeit lassen sich durch Gehörtests des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU) erkennen, an denen jeder Arbeitnehmer kostenlos teilnehmen kann.

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige

Artikelsuche

Rolls Royce: MTU-Motoren für JCB-Bagger

Mit dem Auftrag des britischen Baumaschinenherstellers JCB liefert Rolls-Royce erstmals MTU-Motoren für Bagger. Motoren der MTU-Baureihe 1000 der Emissionsstufe EU-Stufe IV und EPA Tier 4f kommen als Antrieb der neuen JCB-Bagger in den Reihen JS...

mehr...
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Artikelsuche

Zeppelin: Neues Geschäftsmodell Fast Rent

Der Zeppelin Konzern erweitert seine Aktivitäten in der Geschäftseinheit Rental und setzt mit Fast Rent auf ein neues Geschäftsmodell. Fast Rent adressiert vorrangig Klein- und Kleinstbetriebe im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Bau, Ausbau,...

mehr...
Jetzt Newsletter abonnieren