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Susanne Frank,

Bundeskabinett stimmt neuen Mindestlöhnen am Bau zu

Die Bundesregierung hat am 19. Oktober 2011 den neuen, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen im Baugewerbe zugestimmt. Somit werden ab dem 1. Januar 2012 die neuen, erhöhten Mindestlöhne gelten.

"Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die erneut erfolgreiche Schlichtung unter Vorsitz von Bundesminister a.D. Wolfgang Clement ihren wirklichen Abschluss", kommentierte ZDB-Vizepräsident Frank Dupré die Entscheidung.

Das Bundeskabinett entschied positiv über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011. Damit kann mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten der Achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gerechnet werden.

Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezember 2011in Kraft treten, die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht werden.

Mindestlohn 1: 11,05 €

Mindestlohn 2: 13,40 €

Einheitlicher Mindestlohn 10,00 €

Mindestlohn 1: 11,05 €

Mindestlohn 2: 13,25 €

ZDB-Vizepräsident Dupré hob hervor, dass in den diesjährigen Mindestlohnverhandlungen erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt sei.

"Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauarbeiten ein gutes Stück näher gekommen", so Dupré abschließend.

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