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Martin Schrüfer,

Bundesvereinigung Bauwirtschaft: Keine Beiträge für genutzte Fahrzeuge gefordert

„Offenkundig ist durch die Änderung des Rundfunkbeitrages noch mehr Geld als erwartet in die Kassen der GEZ gespült worden. Die Rede ist von Mehreinnahmen zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks von ca. 1 Mrd. Euro für eine Gebührenperiode von 4 Jahren. Das macht pro Jahr rund 250 Mio. Euro", erklärte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Felix Pakleppa. Deshalb fordert er im Namen des Verbandes,  dass bürokratisch bedingte Härten, die der Branche aufgrund ihren vielen Firmenfahrzeugen treffen, ausgeglichen werden. Durch den neuen Rundfunkbeitrag werden neben den einzelnen beitragspflichtigen Betriebsstätten auch betriebliche Kraftfahrzeuge separat in die Abgabenpflicht einbezogen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät im Fahrzeug vorhanden ist. „In den meisten Baufahrzeugen sind aber überhaupt keine Geräte eingebaut, die Unternehmen müssen aber dennoch bezahlen", betonte Pakleppa.Die Bundesländer hatten in einer Protokollerklärung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass sie im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung prüfen werden, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden kann. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkan-stalten) wird in der kommenden Woche einen Bericht veröffentlichen, in dem sie auch eine Empfehlung abgibt, wie hoch der Rundfunkbeitrag künftig ausfallen soll.

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