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Martin Schrüfer,

Bundesvereinigung Bauwirtschaft: Senkung des Rundfunkbeitrags in gewerblichen Fahrzeugen gefordert

„Gerade beim betrieblichen Fuhrpark sind durch die Änderungen im Rundfunkbeitrag 2013 deutliche Mehrbelastungen für die Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes aufgetreten. Daher fordern wir die Ministerpräsidenten auf, diese Zusatzbelastungen nun aufgrund des entstandenen finanziellen Spielraums zu korrigieren.“ Diese Forderung erhob der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, vor der Sitzung der Ministerpräsidenten in Berlin.

Laut Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) werden die Einnahmen aus dem gewerblichen Bereich der Rundfunkbeiträge durch die wachsende Zahl von Betriebsstätten und gewerblichen Kfz weiterhin kontinuierlich steigen.

Bei einem baugewerblichen Betrieb fielen vor 2013 fast keine gerätebezogenen Gebühren am Standort des Betriebes an, da die meisten Beschäftigten auf Baustellen arbeiten. Neben den Gebühren für allenfalls ein oder zwei Radios (ca. 70 bis 140 Euro) wurden nur Gebühren für die Autoradios fällig. Heute zahlt derselbe Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten bereits für seine Betriebsstätte 420 Euro im Jahr, ein Betrieb mit über 50 Beschäftigten sogar 1.050 Euro. Hinzu kommen noch die Beiträge für die Fahrzeuge.

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Für diese besonders betroffenen Betriebe (mit mehr als acht Beschäftigten) sollte zumindest ein Teil der Fahrzeuge aus der Bemessung des Rundfunkbeitrags herausgenommen werden. „Der bauwirtschaftliche Mittelstand darf nicht schon wieder die Melkkuh der Nation sein,“ so Schneider.

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