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Deutsche Energie-Agentur (dena): Neue gesetzliche Regelung zu Contracting
Zum 1. Juli 2013 ist die neue Verordnung zur Wärmelieferung in Kraft getreten, die erstmals einheitlich die Einsatzmöglichkeiten von Contracting für alle Mietwohnungen in Deutschland definiert. Künftig können Vermieter unabhängig vom Alter des Mietvertrags die Wärmelieferung unter bestimmten Voraussetzungen an einen Energiedienstleister (Contractor) übertragen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unterstützt Vermieter beim Einsatz von Contracting unter www.kompetenzzentrum-contracting.de mit verschiedenen Online-Tools. Eine zentrale Vorgabe ist die Kostenneutralität, die anhand eines Kostenvergleichs vor und nach der Umstellung nachgewiesen werden muss. Um die Vertragspartner dabei zu unterstützen, hat die dena im Rahmen des „Kompetenzzentrums Contracting für Gebäude“ eine Berechnungshilfe erstellt, die kostenlos genutzt und her-untergeladen werden kann
