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Einführung der degressiven Afa geplant
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt die geplante Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsbau im Rahmen des Paktes für bezahlbares Bauen und Wohnen. Die vorgesehene Mietpreisbremse stößt dagegen auf Skepsis.
Die schwarz-rote Koalitionsarbeitsgruppe plant, neben der gesetzlichen Begrenzung der Mieten in Regionen mit besonderen Engpässen die degressive Abschreibung für den Mietwohnungsneubau wieder einzuführen. Dies hätte zur Folge, dass Investoren in den ersten Jahren einen höheren Anteil ihrer Aufwendungen steuerlich geltend machen können.
Außerdem soll eine verbesserte Steuerförderung für die energetische Gebäudesanierung erfolgen. Dies wird von der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg begrüßt.
Die kürzlich beschlossene Anhebung des Fördervolumens der KfW-Programme „Effizientes Bauen“ und „Energieeffizientes Sanieren“ auf mindestens zwei Milliarden Euro sei bereits ein guter Schritt. Nicht immer allerdings lohne sich wegen der schlechten Bausubstanz das Sanieren, etwa bei Wohnungsbeständen aus den 50er, 60er oder 70er Jahren. In diesem Fall müsse der Wohnraum durch Neubau ersetzt werden.
In Baden-Württemberg wurden im vergangen Jahr 33.747 Wohnungen fertig gestellt, immerhin 17 % mehr als noch im Vorjahr. Der tatsächliche Bedarf liegt allerdings bei rund 50.000 Wohnungen jährlich. Eine Zahl, die letztmals vor dreizehn Jahren erreicht wurde.
Um den Wohnungsbedarf insbesondere in den Ballungsräumen des Landes zu decken, müssen nach Ansicht der Bauwirtschaft effektivere steuerliche Regelungen eingeführt werden. Nur so werde der Wohnungsbau für Investoren wieder attraktiv. Mietpreisbremsen dagegen seien kontraproduktiv, da auf diese Weise kaum auskömmliche Renditen erzielt werden könnten. „Der beste Mieterschutz ist die Schaffung von ausreichendem Wohnraum. Das sorgt für Wettbewerb und damit für bezahlbare Mieten", bringt es Hauptgeschäftsführer Dieter Diener auf den Punkt.
„Wohnungsknappheit und steigende Mieten bekämpft man nicht durch Mietpreisbremsen, sondern vor allem durch die Schaffung von ausreichendem Wohnraum und dafür braucht es steuerliche Anreize“, erklärt der Geschäftsführer des Verbandes, Dieter Diener. „Wir fordern daher beim Wohnungsneubau die Wahlfreiheit zwischen der Verdoppelung der linearen AfA von zwei auf vier Prozent oder einer erhöhten AfA von acht Prozent in den ersten acht Jahren bei energetischem und altersgerechtem Neubau.“








