Artikelsuche

Susanne Frank,

Energie-Standard für Neubauten steigt ab 2016

Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude fordert die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab 2016 noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit mehr Dämmung für die Außenhülle.

Die Vorgaben kommen aus Europa: Die EU-Richtlinie für Gebäude von 2010 verlangt, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen und zwar nach folgendem Zeitplan: öffentliche Gebäude ab 2019 und alle anderen Gebäude ab 2021.

Ein „Niedrigstenergiegebäude“ hat eine sehr hohe Energieeffizienz: Der Energiebedarf liegt fast bei Null und sollte größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden beispielsweise über Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder Wärmepumpen.

Seit Mai letzten Jahres gilt die aktuelle EnEV 2014. Damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund eine Verschärfung für Neubauten mit eingebunden. Der erlaubte Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik sinkt ab 2016 um 25 Prozent und der Wärmeschutz der Bauhülle steigt um 20 Prozent.

Konkret bedeutet dies eine effizientere Technik zum Heizen, Wassererwärme, Lüften und Kühlen sowie besser gedämmte Fenster, Außenwände, Dächer und untere Decken in Neubauten.

Unter die verschärften EnEV-Vorgaben ab 2016 fallen Bauvorhaben, für die der Bauherr folgende Schritte unternimmt, je nachdem was die Bauordnung seines Bundeslandes fordert:

Anzeige

• Der Bauherr reicht den Bauantrag am 1. Januar 2016 oder später bei der Baubehörde ein.

• Der Bauherr erstattet die Bauanzeige am 1. Januar 2016 oder später dem zuständigen Amt.

• Der Bauherr beginnt das Bauvorhaben – für das er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren benötigt - am 1. Januar 2016 oder später auszuführen.

Wer auf einen Blick erkennen will ob sein Bauvorhaben unter die verschärfte EnEV ab 2016 fällt findet in .

Die erklären die Texte der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) klar und verständlich.

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Jetzt Newsletter abonnieren