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Susanne Frank,

Erleichterungen beim digitalen Fahrtenschreiber

Der EU-Transportausschuss eine Vereinfachung der Tachographenpflicht beschlossen. Der ZDB verlangt vom Parlament eine schnelle Umsetzung dieses Beschlusses.

Am 31. Mai 2012 hat der EU-Transportausschuss in seiner Sitzung zugestimmt, dass Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, im Umkreis von 150 km um den Unternehmenssitz von der Tachographenpflicht freigestellt werden. Dabei darf das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein.

Außerdem schlägt der EU-Ausschuss vor, Fahrzeuge, die im Baustellenverkehr zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien eingesetzt werden, von der Tachographenpflicht auszunehmen. Eine Ausnahme soll auch für Fahrzeuge gelten, die in Verbindung mit dem Straßenbau eingesetzt werden. Bisher galt dies nur für den Bereich der Straßenunterhaltung.

"Wir begrüßen diese Änderungen ausdrücklich! Damit rücken Forderungen, die wir seit vielen Jahren vorgebracht haben, endlich in den Bereich der Realisierung. Nun muss die Verordnung möglichst noch vor der Sommerpause durch das Europäische Parlament verabschiedet werden", forderte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.

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