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Finanzierung der Ausbildungsförderung gefestigt
Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wird branchenweit von allen Baubetrieben gemeinsam getragen. Die Finanzierung dieser Ausbildungsförderung, von der die gesamte Branche profitiert, wurde durch die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft nun auf eine breitere Basis gestellt.
Seit dem 01.04.2015 gilt ein betriebsbezogener Mindestbeitrag, der einmal jährlich abgerechnet wird. Die entsprechenden Tarifverträge wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt und am 14.07.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Höhe des Berufsbildungsbeitrags für jedes Bauunternehmen beträgt aktuell 2,1 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer.
Bislang beteiligten sich nur solche Betriebe an der Finanzierung der Berufsausbildung, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Umgekehrt waren sogenannte Solo-Selbstständige, also Betriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, bisher von der umlagefinanzierten Berufsausbildung ausgenommen.
Für die rund 17.000 Ausbildungsbetriebe liegt der Vorteil dieses Systems darin, dass ein Großteil der Ausbildungskosten von SOKA-BAU erstattet wird.








