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Gebäudesanierung: Steuerlichen Förderung verschoben
Der erste Versuch des Vermittlungsausschuss einer Einigung über die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ging ergebnislos zu Ende.
Damit ist auch ein möglicher Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen, der Hauseigentümern eine Rückerstattung vom Finanzamt bringen würde, erst mal auf Eis gestellt. Gleichzeitig konnte man sich auch nicht auf einen möglichen Kompromiss für eine bessere steuerliche Förderung einigen.
"Das Schwarze-Peter-Spiel, das Bundesregierung wie Opposition derzeit zu einem einzigen Gesetz aufführen, ist der Politik nicht würdig. Bei uns entsteht der Eindruck, weder Regierung noch Opposition wollen die energetische Gebäudesanierung fördern und versuchen gerade, den Schwarzen Peter dem jeweils anderen zuzuschieben", erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, zum dem Thema.
"Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotenzial im Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres Potenzial an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden", sagte er abschließend.








