Artikelsuche
Hohe Haftstrafe für Bauunternehmer
Drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, so lautete das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen 39-jährigen Bauunternehmer aus dem südostbayerischen Raum. Gemeinsam mit einem Komplizen hatte er ein Firmengeflecht erstellt, um damit viele Jahre in Deutschland und Österreich die Sozialkassen um 9,3 Millionen Euro zu schädigen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der serbische Haupttäter und sein polnischer Mittäter ein Firmengeflecht gegründet hatten um über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren im großen Stil in Deutschland und in Österreich die Sozialkassen zu schädigen.
Der ermittelte Schaden bei der Sozialversicherung, der Urlaubskasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) und der Berufsgenossenschaft (BG-Bau) beläuft sich auf insgesamt 9,3 Millionen Euro.
Dafür nutzten sie die unterschiedlichen Bestimmungen der Sozialversicherungssysteme beider Länder aus. Zur Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden wurden auf Baustellen in Österreich eingesetzte Arbeiter bei den Sozialkassen in Deutschland angemeldet, allerdings mit deutlich geringeren Arbeitszeiten. Einige der vorrangig aus Polen angeworbenen Arbeiter wurden zum Teil überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
Der 35-jährige polnische Komplize erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein weiterer Beschuldigter muss sich vor einem österreichischen Gericht in Wien verantworten. Der intensiven Zusammenarbeit deutscher und österreichischer Strafverfolgungsbehörden ist es zu verdanken, dass die Straftaten dieser international agierenden Gruppe überhaupt aufgedeckt werden konnten.
Vorausgegangen waren langjährige Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim - Standort Traunstein. Die Auswertung der umfangreichen Beweismittel füllte mehr als 280 Aktenordner.








