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Mindestlohn am Bau: Änderungen in 2014
Seit dem 1. Januar 2014 gelten neue Mindestlöhne im Baugewerbe: Der Mindestlohn 1 (Werker) beträgt in den alten Bundesländern und Berlin 11,10 €, in den neuen Bundesländern 10,50 €. Der Mindestlohn 2 (Fachwerker) erhöht sich in den alten Bundesländern auf 13,95 €, in Berlin auf 13,80 €. Im Gebiet der neuen Bundesländer ist der Mindestlohn 2 seit 2009 entfallen.
Neben einer Erhöhung der bisherigen Mindestlöhne ist auch der persönliche Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages geändert worden. Bis zum 31.12.2013 sind jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung aus dem persönlichen Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages ausdrücklich ausgenommen. Die Altersgrenze ist zu Jahresanfang entfallen. Dies bedeutet, dass ab 1. Januar 2014 ungelernte gewerbliche Arbeitnehmer, auch wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn haben. Umgekehrt haben dann volljährige Schüler, die in den Schulferien in einem Baubetrieb arbeiten, keinen Anspruch auf den Mindestlohn mehr.
