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Susanne Frank,

NRW: Aufträge nur bei Tariflohn

Nach der Verabschiedung am 21. Dezember 2011 durch den Landtag soll das Tariftreue- und Vergabegesetz in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Wer sich künftig um öffentliche Bau- oder Dienstleistungs-Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20.000 Euro bewirbt, muss seinen Beschäftigten dann mindestens 8,62 Euro in der Stunde zahlen.

"Mit einer verbindlichen Verankerung von Sozialstandards in der öffentlichen Vergabe setzt NRW bundesweit ein Zeichen. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich anbieten, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Vorteile verschaffen", erläuterte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger die Ziele der Landesregierung.

Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber wird die Landesregierung eine Prüfstelle aufbauen, die die Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnstandards unabhängig überwachen soll. "Das Tariftreue- und Vergabegesetz leitet im Land einen gesellschaftspolitischen Wandel auch im Beschaffungswesen ein", sagte der Wirtschaftsminister.

Mittlerweile äußerte der Baugewerbeverband Westfalen erste Kritik an dem beschlossenen Gesetz. Dabei ist für die Bauwirtschaft die im Gesetz verordnete Lohnuntergrenze von 8,62 Euro kein Thema, denn der Tarifvertrag Bau garantiert mit 11,05 Euro einen weit besseren Mindestlohn.

Kritikwürdig ist das Tariftreuegesetz, wo es über die Tarifpolitik hinausgeht. "Das heimische Handwerk steht für fair und lokal hergestellte Produkte", so Verbandspräsident Walter Derwald, " wie aber sollen wir kontrollieren, unter welchen Bedingungen ein Granit in Brasilien oder Indien geschlagen wird, den unsere Baustoffhändler einführen?"

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Das aber sieht das Gesetz vor. Künftig ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen nicht nur an Mindestlöhne gekoppelt sondern auch an andere Sozialstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder den Nachweis von Fördermaßnahmen von Frauen in Unternehmen.

Bau- und Wirtschaftsminister Voigtsberger versprach den 70 Delegierten der westfälischen Bauinnungen bei der Mitgliederversammlung des Baugewerbeverbands (Siehe Foto) eine unbürokratische Umsetzung: die Unternehmen sollen schriftlich die Einhaltung von Lohngrenzen und Sozialstandards erklären, eine Prüfabteilung im Wirtschaftsministerium würde stichprobenartig die Richtigkeit der Erklärungen kontrollieren.

"Stichproben garantieren nicht die flächendeckende Einhaltung von Sozialstandards, die wir brauchen", stellt Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop von den Bauverbänden Westfalen fest, "denn wer nicht erwischt wird, lacht sich weiterhin ins Fäustchen".

Die Schwächen des neuen Gesetzes liegen in der mangelnden Kontrollfähigkeit der abgegebenen Treueerklärungen. Das zeige das Land Berlin. Dort arbeitet man schon seit 1999 mit Tariftreueerklärungen. Erst im November dieses Jahres ist bei einer Großrazzia in Berlin ein Schwarzarbeiter-Ring aufgeflogen, der Bauarbeiter aus Serbien, Bosnien, Rumänien, Albanien und Portugal über Jahre auf Großbaustellen wie der Landeszentralbank Berlin oder an Bauten für die Humboldt Universität beschäftigt hatte.

Bei diesen Bauvorhaben sollten Eigenerklärungen zur Tariftreue von den ausführenden Unternehmen abgegeben werden. Das zeigt, dass Eigenerklärungen ohne qualifizierte Nachweise und Kontrollen nur zweifelhafte Versprechen sind, so der Verband. Die Bauverbände werben alternativ für eine Präqualifikation, bei der Bewerber um öffentliche Aufträge jährlich ihre Eignung bei einer unabhängigen Stelle nachweisen. Dieses Kontrollverfahren gibt es bereits. Das Tariftreuegesetz erwähnt es auch, schreibt es aber nicht zwingend vor.

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