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SOKA-BAU: Erstattung von Ausbildungskosten ohne Altersgrenze
Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft haben mit Wirkung ab 1. Juli 2013 den Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) geändert. Die bisherige Altersgrenze (max. vollendetes 27. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung) für die Erstattung von betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungskosten entfällt ersatzlos! Diese Neuregelung gilt ab dem 01.07.2013, und zwar auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse.
Informationen zu allen Änderungen erhalten Sie auf der Internetseite www.soka-bau.de








