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Martin Schrüfer,

Soka-Bau: Neue Altersversorgung in der Bauwirtschaft gestartet

Seit dem 1. Januar 2016 gilt die neue Tarifrente Bau. Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe“. Die bisher nur im Tarifgebiet West geltende größtenteils umlagefinanzierte Rentenbeihilfe wird auf ein neues kapitalgedecktes System umgestellt.

(Abb.: Soka-Bau)
(Abb.: Soka-Bau)

Beim bisherigen System finanzieren die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer Rentenbeihilfe – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Bei der kapitalgedeckten Tarifrente Bau kommen die Beiträge genau den Beschäftigten zugute, für die sie eingezahlt wurden.

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