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Susanne Frank,

Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe gilt verbindlich

Am 5. Juni 2014 ist die Erklärungsfrist ohne Widerspruch der Arbeitgeber verstrichen. Alle drei Tarifvertragsparteien haben somit das vor einem Monat erzielte Verhandlungsergebnis angenommen.

Die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, sowie die IG BAU bestätigten am 5. Juni 2014 mit breiter Mehrheit die Annahme des Tarifvorschlags für die rund 760.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe.

„Statt einer Hängepartie mit Schlichtungsverfahren bewegt sich der in allen Punkten ausgewogene Tarifvorschlag im Rahmen der konjunkturellen Rahmenbedingungen und trägt auch den Unterschieden in den einzelnen Regionen und Bausparten Rechnung," erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführer der Arbeitgeber in Berlin.

Zudem wertete Schmieg es als ein Zeichen der Stärke der Tarifautonomie und der Disziplin der Verhandlungspartner, dass nach Schlichtungsrunden 2007, 2009 und 2011 in den Jahren 2013 und 2014 Einigungen in freien Verhandlungen gelungen seien.

Alles Wichtige zu den neuen Tarifverträgen finden Sie in der neuen

Laut Tarifvertrag steigen bei einer Laufzeit von 24 Monaten Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Tarifgebiet West ab dem 1. Juni 2014 um 3,1 Prozent und ab 1. Juni 2015 nochmals um 2,6 Prozent. Im Tarifgebiet Ost sind es jeweils 0,7 Prozentpunkte mehr. Darüber hinaus erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres eine Erhöhung des Kilometergeldes für die tatsächlich gefahrenen Kilometer auf 20 Cent.

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„Nachdem in der Tarifrunde 2013 lediglich ein 13-monatiger Entgeltabschluss erzielt werden konnte, bietet der Tarifvorschlag mit seiner 24-monatigen Laufzeit den Unternehmen der Bauwirtschaft wichtige Planungssicherheit“, erläuterte Schmieg. Dies gelte auch für die Bau-Mindestlöhne, die bereits in der Tarifrunde 2013 bis Ende 2017 vereinbart worden seien.

Weiterer zentraler Bestandteil des Tarifvertrags ist die bundesweite Einführung einer Tarifrente Bau. Die bisher ausschließlich von den Arbeitgebern finanzierte und nur im Westgebiet geltende Zusatzrente für Arbeiter und Angestellte wird ab Januar 2016 auf ein kapitalgedecktes System umgestellt und im Tarifgebiet Ost eingeführt. Der dann für die Ost-Arbeitgeber fällige Beitrag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten der Lohnsumme wird schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst.

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