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Susanne Frank,

Vergleich bei patentierte Kombipalette KP30 erzielt

Als Abschluss der Auseinandersetzung um die Multipalette MP 30 der Betafence Deutschland GmbH und die „Original Kombipalette KP 30“ des Patentinhabers B & F Baumaschinen & Factoring AG hat die Betafence einen Vergleich mit B & F abgeschlossen.

Betafence verpflichtet sich, unter anderem ab sofort keine Multipalette MP 30 mehr herzustellen und anzubieten. Um die autorisierte Nutzung und Betriebserlaubnis bereits verkaufter MP 30 zu dokumentieren, müssen diese mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet werden, die Betafence seinen Kunden zur Verfügung stellt.

Kombipaletten MP 30/KP 30 ohne diesen Aufkleber sind Plagiate, deren Nutzer in Regress genommen werden können. Darüber hinaus könnten Nachbauten (Plagiate) Sicherheits-und Qualitätsmängel aufweisen.

„Wir sind froh, diesen Rechtsstreit um den Schutz von geistigem Eigentum nach zähen Verhandlungen gütlich beigelegt zu haben“, begrüßt Michael Richterich von der B & F.

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