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Zustimmung zur Entfristung der Ist-Versteuerung
Überaus positiv bewertet der ZDB den Beschluss der Bundesregierung zur Entfristung der Ist-Versteuerung und fordert den Bundesrat zur Zustimmung auf.
"Das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft festzuschreiben. Das bringt den baugewerblichen Unternehmen dringend benötigte Liquidität und Planungssicherheit", erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa (Foto) in Berlin.
Nun ist die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung notwendig. Daher fordert das Baugewerbe den Bundesrat auf, im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen mit Ja zu stimmen.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungslegung an das Finanzamt abgeführt werden. Für die baugewerblichen Unternehmen ist dieser Umstand besonders schmerzlich, da die Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Bei der Ist-Versteuerung hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde.
Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer für noch unbezahlte Aufträge und die Liquidität erhöht sich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend angewiesen. Daher wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgesetzt, allerdings befristet bis Jahresende 2011.
"Durch die Maßnahme ergeben sich keine Steuerausfälle für den Fiskus, die Umsatzsteuer wird nur später fällig. Für 2012 könnte sich dadurch die Liquidität der Unternehmen um 1,1 Mrd. Euro erhöhen", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa abschließend.








