
Lasten mit dem Kran nur mit geeigneten Lastaufnahmemitteln transportieren
Wenn mit dem Kran Lasten über Beschäftigte transportiert werden müssen, dürfen die Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln angeschlagen sein. Darauf weisen die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in einer Fachbereich „Aktuell“ zum Thema hin.





