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Artikel und Hintergründe zum Thema

Mangelhafte Überdachung

Wilhelm Seewitz,

Nicht durchdacht – schlecht überdacht

In Hermsdorf hat ein Zimmereibetrieb eine Überdachung für den Lager- und Verkaufsbereich einer Gärtnerei gebaut.

Ansicht der Überdachung © Wilhelm Seewitz

Das Objekt: Nach der Untersuchung und Beurteilung des Sachverständigen wurde diese zimmermannsmäßig abgebundene Holzkonstruktion als ausreichend tragfähig und auch standsicher beurteilt. Aber die Ausführung wurde im Nachgang vom Auftraggeber beanstandet. Die Begründung: Alle sichtbaren Teile und Flächen der Konstruktionshölzer müssen ansehnlich und als bearbeitet beurteilt werden können.

Schadensbild: Die Verbinder-Winkel zwischen Säulen und Pfetten stören, es sind doch gezapfte Verbindungen ausreichend. Einige Holzverbindungen sind nicht passgerecht. Die Abschnitte (Köpfe) der Hölzer sind unbearbeitet, weder geschliffen noch gefast. An der First treffen die Sparren nicht aneinander und es fehlen auch in einigen Fällen die Klauen. Der Zimmermann sagte: „Die Sparren dürfen sich ‚nicht beißen‘“, aber dieser Abstand war zu groß und damit zu ungenau gearbeitet.

Schadensursache: In der Verarbeitung liegt der Knackpunkt: Nicht immer passen zusammengefügte Teile, und manche wurden nicht abschließend bearbeitet. Somit ist das Erscheinungsbild der Überdachung in einem öffentlich begehbaren Verkaufsbereich nicht hinnehmbar.

Schadensbehebung: Der Aufwand, um alle Beanstandungen des Auftraggebers zu beseitigen, ist hier nach der „Fertigstellung“ unverhältnismäßig hoch. Deshalb wird vom Sachverständigen vorgeschlagen und im Rahmen des Sachverständigengutachtens empfohlen, das ganze Prozedere zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren:

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  • Die Stahlwinkel als Holzverbinder zwischen Säulen und Pfetten bleiben unverändert, denn sie sind ausreichend befestigt, tragfähig und auch üblich.
  • Der Abstand zwischen den Sparren am First und die fehlenden Klauen der Sparren bleiben und werden damit als optische Mängel bewertet und anerkannt.
  • Alle sichtbaren Abschnitte der Konstruktionshölzer, die nicht behandelt wurden, Pfetten-Köpfe, Sparren-Köpfe an den Traufen, sind nachzubehandeln und zu bearbeiten.

Auszug aus mikado 10.2024

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