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Martin Schrüfer,

LV Bauwirtschaft Baden-Württemberg: Neues Gesetzesvorhaben geht zu Lasten der Baubetriebe

Die baden-württembergische Bauwirtschaft warnt vor unlauterem Wettbewerb durch kommunale Betriebe und fordert Land und Bund auf, in ihren aktuellen Gesetzesvorhaben keine Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Bauunternehmen zuzulassen. Auf Landesebene geht es konkret um das neue Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Dieses Gesetz soll die interkommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg stärken, damit klassische Gemeindeaufgaben im Bereich der reinen Daseinsvorsorge effektiver wahrgenommen werden können. „Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden“, meint Dieter Diener, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Wenn allerdings unter dem Deckmantel der kommunalen Kooperation kleinen und mittelständischen Unternehmen auf unlautere Weise Konkurrenz gemacht wird, ist dies nicht hinnehmbar.“

Er verweist in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen, wonach sich Kommunen nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn es keinen privaten Anbieter gibt, der diese Leistung ebenso gut erbringen kann. Dadurch sollen einseitige Wettbewerbsvorteile vermieden werden, denn im Gegensatz zu privaten Firmen finanzieren sich Gemeinden bekanntermaßen durch allgemeine Abgaben und tragen keinerlei Marktrisiko. Diese Vorschriften müssten daher ausdrücklich auch im neu gefassten GKZ festgeschrieben werden, fordert Diener. Leider sei es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass kommunale Zweckverbände nicht nur Leistungen für ihre Mitgliedsgemeinden erbringen, sondern sich auch auf dem freien Markt wirtschaftlich betätigen und damit Privatbetriebe verdrängen. Dies sei insbesondere im Bereich Straßenbauarbeiten ein Problem.

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