PU-SchulungspflichtSchulungspflicht für PU-Schäume gilt seit Ende August

Um die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen noch sicherer zu machen, gilt seit dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Handwerker, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen.

Anzeige