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PU-Schulungspflicht

Damir Mioc | Damir Mioc,

Schulungspflicht für PU-Schäume gilt seit Ende August

Um die Verwendung von diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen noch sicherer zu machen, gilt seit dem 24. August 2023 die von der EU in der Chemikalienverordnung REACH festgelegte PU-Schulungspflicht. Handwerker, die noch keine Schulung absolviert haben, sollten dies so schnell wie möglich nachholen.

Seit Ende August 2023 müssen Handwerker in der sicheren Handhabung z.B. mit PU-Schäumen geschult und geprüft sein (Foto: Soudal)

Auf der Website von Soudal finden sie alle wichtigen Informationen und einen direkten Zugang zur Online-Schulung. „Die Frist zur Schulung im Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten ist abgelaufen. Seit dem 24. August müssen Verarbeiter in der sicheren Handhabung mit PU-Schäumen geschult und zertifiziert sein. Die Schulungspflicht dient dazu, die Verarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit vor möglichen Gefährdungen zu schützen und sie für die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit PU-Schäumen zu sensibilisieren“, so Soudal-Marketingleiter Alexander von Vulté.

Als unabhängiger Produzent von Polyurethan-Bauschäumen stellt Soudal dem Handwerk unter https://pu-training.com/9900000de/ eine eigene Website zur Verfügung, auf der sich Verarbeiter über PU-Produkte und deren fachgerechte Anwendung informieren können. Ein Link führt direkt zur Online-Schulung, die vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) in Abstimmung mit den europäischen Industrieverbänden der Diisocyanathersteller entwickelt wurde. Durch das praktische E-Learning-Format hat jeder Verarbeiter rund um die Uhr Zugriff auf die Schulung und kann anschließend die Multiple-Choice-Fragen ebenfalls direkt online beantworten. Bei genügend richtigen Antworten wird sofort ein digitales Zertifikat ausgestellt, das per E-Mail als Schulungsnachweis zugesandt wird.

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Um sicherzustellen, dass Verarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Verarbeitung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen sind, muss die Schulung alle fünf Jahre wiederholt werden. Während selbständige Verarbeiter sich selbst um ihre Zertifizierung kümmern müssen, sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter erfolgreich an der Sicherheitsschulung teilgenommen haben.

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