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Artikel und Hintergründe zum Thema

Baugewerbe RECHTSTIPP

Regina Mühlich,

Datenschutz im Eingliederungsmanagement

Die Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitskraft ist am Bau sehr wichtig. Baustellen sind häufig Orte mit hohen körperlichen Anforderungen und möglichen gesundheitlichen Gefährdungen.

Regina Mühlich ist Wirtschaftsjuristin und Geschäftsführerin von AdOrga Solutions © AdOrga Solutions

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Beschäftigte während eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe und Umsatz des Unternehmens oder ob ein Betriebsrat vorhanden ist. Das BEM-Verfahren ist für Unternehmen nicht nur ein Teil einer zeitgemäßen Personalstrategie, sondern auch ein Instrument zur Reduzierung von Fehlzeiten und zum Erhalt des Know-hows.

Im Rahmen eines BEM-Verfahrens verarbeitete Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz – es handelt es sich um Informationen über den körperlichen oder psychischen Gesundheitszustand der Beschäftigten. Auch können Gesundheitsprobleme wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder psychische Belastungen Auslöser für ein BEM-Verfahren sein.

Die Durchführung eines BEM-Verfahrens setzt eine informierte und freiwillige Einwilligung voraus. Sie bildet die datenschutzrechtliche Grundlage für die Durchführung. Die Einwilligung muss klar, verständlich und in informierter Weise erfolgen. Auch ist die betroffene Person über die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer und die Betroffenenrechte zu informieren. Bei Ablehnung oder Widerruf sind die Daten unverzüglich zu löschen.

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Der Datenschutzbeauftragte ist ein wichtiger Ansprechpartner im BEM-Prozess. Er garantiert, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und hilft bei der Umsetzung. Gerade am Bau, mit seiner hohen Zahl von Arbeitsorten und praktischen Herausforderungen, ist die Unterstützung durch den Datenschutzbeauftragten zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wichtig.

Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das BEM-Team geschult ist und die Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten umgesetzt sind, einschließlich der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Datenschutzprozesse.

Ein datenschutzkonformes BEM-Verfahren ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Arbeitskraft. Ein respektvoller und transparenter Umgang mit den Daten der Beschäftigten stärkt das Vertrauen und ebnet den Weg für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.

Dieser Rechtstipp erschien zuerst in Ausgabe 10_2024.

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