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Artikel und Hintergründe zum Thema

Rechtstipp

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Rechtstipp

Einladung richtig gestalten

Längere Krankheitszeiten sind in der Baubranche keine Seltenheit. Um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu sichern, schreibt § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes  Buch (SGB IX) das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor.

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Rechtstipp

Mehr Sicherheit für KI

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bietet der Baubranche neue Chancen. Doch mit dem technologischen Fortschritt wachsen auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit.

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DSGVO

Keine Kür, sondern Pflicht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen und Betriebe, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu ergreifen, um personenbezogene Daten zu schützen.

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