BG BAU
Noch bis 16. Februar: Lohnnachweis 2025 online abgeben
Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden daran erinnert, den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um die jährliche Meldung der Entgelte der Versicherten sowie der Arbeitsstunden. Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet die BG BAU den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr einen Lohnnachweis zu übermitteln. Für das Beitragsjahr 2025 sind daher die Anzahl der Beschäftigten, das gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden an die BG BAU zu melden. Dabei müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden, von Vollzeitkräften über Teilzeitkräfte und Aushilfen bis hin zu Auszubildenden. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 89 880 Euro je versicherter Person. Unternehmen, die im vergangenen Jahr keine Beschäftigten hatten, sind von der Meldepflicht befreit.
So wird der elektronische Lohnnachweis abgegeben
Der Lohnnachweis kann nur in elektronischer Form eingereicht werden. Dafür stehen zwei Wege zur Verfügung: entweder über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal, wenn kein eigenes Abrechnungssystem genutzt wird. In beiden Fällen werden für den elektronischen Lohnnachweis folgende Daten benötigt:
- Unternehmensnummer (UNR.S) bei der BG BAU (15 Ziffern)
- Betriebsnummer des Unternehmens oder der Stelle, die die Abrechnung durchführt (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater)
- Betriebsnummer der BG BAU
- Zu meldende Daten für das Jahr 2025: beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, geleistete Arbeitsstunden und Anzahl der Versicherten, jeweils den zutreffenden Gefahrtarifstellen zugeordnet.
Vor der Übermittlung muss ein Stammdatenabruf durchgeführt werden, um die wichtigsten Unternehmensdaten wie veranlagte Gefahrtarifstellen zu prüfen. Die Daten können anschließend automatisch übernommen und verschlüsselt übertragen werden.
Frist nicht verpassen
Bis spätestens zum 16. Februar 2026 muss der elektronische Lohnnachweis bei der BG BAU eingegangen sein. Andernfalls wird die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Bei fehlender oder unvollständiger Meldung kann ein Bußgeld erhoben werden.
Hintergrund zum Beitragsbescheid
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden alle Aufwendungen des Vorjahres erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen verteilt.









