BG BAUNoch bis 16. Februar: Lohnnachweis 2025 online abgeben

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden daran erinnert, den elektronischen Lohnnachweis für das Jahr 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um die jährliche Meldung der Entgelte der Versicherten sowie der Arbeitsstunden. Auf der Grundlage dieser Meldung berechnet die BG BAU den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Anzeige