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Politik

Max Kandler,

bbs warnt vor Haftungsrisiken durch EU-Verpackungsverordnung

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) weist auf erhebliche Rechtsunsicherheiten hin, die sich aus der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) für Unternehmen der Baustoffindustrie ergeben könnten. Nach einer vom Verband in Auftrag gegebenen rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser bleiben zentrale Begriffe der Verordnung, insbesondere die Definition des „Erzeugers“ einer Verpackung, unpräzise. Diese Unklarheiten können dazu führen, dass Hersteller unbeabsichtigt Haftungsrisiken eingehen, obwohl sie Verpackungen lediglich verwenden oder kombinieren, ohne sie selbst herzustellen.

Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten. © Pixabay

„Die PPWR schafft in der jetzigen Form mehr Fragen als Antworten. Unternehmen brauchen dringend Klarheit darüber, wer künftig als Verpackungserzeuger gilt und was genau unter einer Verpackung zu verstehen ist“, betont Dr. Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik beim bbs. Der Verband fordert die Europäische Kommission auf, die angekündigten Leitlinien zur Auslegung der Verordnung zügig vorzulegen.

Unabhängig davon empfiehlt der bbs betroffenen Unternehmen, nicht auf weitere Vorgaben zu warten, sondern bereits jetzt gemeinsam mit Kooperationspartnern die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferketten verbindlich festzulegen. Eine dafür ausgearbeitete Mustervereinbarung ist Bestandteil der rechtlichen Stellungnahme.

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Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten. Der bbs bezeichnet es als doppelt „ärgerlich“, dass zentrale Auslegungsfragen so kurz vor Inkrafttreten noch nicht geklärt seien: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kreisläufe weiter zu optimieren. Verpackungen und damit auch die PPWR spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber Rechtssicherheit ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz“, so Schäfer.

Die vollständige rechtliche Stellungnahme zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht auf der Website des bbs unter www.baustoffindustrie.de zum Download bereit.

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