Rechtstipp

Regina Mühlich,

AI as a Service

Der Einsatz von KI eröffnet neue Möglichkeiten: Besonders attraktiv ist dabei das Modell AI as a Service (AIaaS).

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Vorteile. Allerdings sind seit der breiten Nutzung der Technologie auch Stolpersteine aufgekommen. © Pelemedia (Symbolbild, erstellt mit KI)

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI), der KI-Verordnung, ist ihre Wechselwirkung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine offene Frage. Die KI-Verordnung zielt darauf ab, eine vertrauenswürdige und nachhaltige KI zu fördern und dabei die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen zu respektieren.

Das Prinzip "… as a Service" ist vielen Unternehmen bereits vertraut, beispielsweise in Form von Software as a Service (SaaS). Anstatt eigene Infrastruktur aufzubauen, beziehen Unternehmen Softwarelösungen einfach aus der Cloud.

AIaaS folgt demselben Ansatz: Unternehmen können auf KI-Tools und KI-Funktionen zugreifen, die von Anbietern bereitgestellt werden. Zum Beispiel für die Bild- und Spracherkennung, Predictive Analytics und automatisierte Entscheidungsunterstützung.

"AI as a Service" (AIaaS) ist also ein kostengünstiger, von Drittanbietern angebotener Service, der es ermöglicht, KI-Tools und KI-Funktionen in eigene Systeme zu integrieren. Sobald aber personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die KI-Systeme müssen daher auch nachvollziehbar und vertrauenswürdig sein.

Anzeige

Verträge mit AIaaS-Dienstleistern müssen also sorgfältig geprüft werden, etwa im Hinblick auf die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO oder eine mögliche gemeinsame Verantwortung gemäß Artikel 26 DSGVO. Ebenso wichtig ist die Implementierung technischer Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung oder Verschlüsselung. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Unternehmen die Funktionsweise der eingesetzten Systeme zumindest in ihren Grundzügen verstehen. Die KI-Verordnung fordert daher eine allgemeine "KI-Kompetenz" von allen Anwendern.

Praxisnahe Empfehlungen für Bauunternehmen

1. Frühzeitig prüfen: Bewertung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen

2. Transparenz schaffen: Alle Daten, die verarbeitet werden, dokumentieren

3. Betroffenenrechte umsetzen: Auskunft- und Löschanfragen erfüllen

4. Technische Sicherheit erhöhen: Verschlüsselung und Zugriffskontrollen einhalten

5. Kompetenzen aufbauen: Mitarbeitende schulen

"AI as a Service" bietet enorme Chancen: Prozesse werden effizienter, Entscheidungen datengetriebener und Projekte planbarer. Gleichzeitig müssen die Risiken im Blick behalten werden – gerade im Hinblick auf Transparenz und Datensicherheit.

  • Xing Icon
  • LinkedIn Icon
Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Jetzt Newsletter abonnieren