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Artikel und Hintergründe zum Thema

Management

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Rechtstipp

Baukostenobergrenze muss vereinbart werden

Der Architekt ist nicht gehalten, in der Grundlagenermittlung Kostenvorstellungen zu erfragen oder in der Vor- und Entwurfsplanung Kostenkontrollen durchzuführen, wenn der Unternehmer-Auftraggeber aufgrund einer vorangegangenen, bereits als Bauvoranfrage eingereichten Planung eines anderen Architekturbüros die finanzielle Dimension kennt.

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