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Martin Schrüfer,

HeidelbergCement: BGH bestätigt das verhängte Bußgeld

Der Bundesgerichtshof hat das vom OLG Düsseldorf gegen HeidelbergCement im Jahr 2009 verhängte Bußgeld in reduzierter Höhe von 161,4 Mio € bestätigt. Nach Auflösung der entsprechenden Rückstellung verbleibt eine Ergebnisbelastung von etwa 30 Mio € im zweiten Quartal 2013. Der Zahlungsmittelabfluss von 161,4 Mio € wird vermutlich innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate erfolgen.  Das Unternehmen und andere Zementproduzenten waren aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Zeitraum von 1990 bis 2002 zunächst von der deutschen Kartellbehörde im Jahr 2003 bebußt worden. Nach Einspruch beim OLG Düsseldorf wurde der Fall 2009 neu bewertet und das Bußgeld von ursprünglich rund 250 Mio € auf rund 170 Mio € reduziert. HeidelbergCement hatte gegen dieses Urteil wegen inhaltlicher und verfahrenstechnischer Mängel Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer um weitere 8,5 Mio € reduziert.

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