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Martin Schrüfer,

IWM: Baustoffhersteller einigen sich auf europäische Datenbank DOPCAP

Branchenübergreifend haben sich Baustoffhersteller auf eine europäische Datenbank für Leistungserklärungen geeinigt. Hintergrund ist die neue Bauproduktenverordnung, nach der für alle Bauprodukte, soweit diese CE-Zeichen-pflichtig sind, sogenannte Leistungserklärungen erstellt werden müssen. In den Leistungserklärungen sind die wesentlichen Merkmale des betreffenden Bauproduktes aufgeführt. Doch wie kommt die Leistungserklärung zusammen mit dem Produkt zum Kunden? Die Bauproduktenverordnung setzt hier ganz auf die elektronische Kommunikation.

Artikelsuche: IWM: Baustoffhersteller einigen sich auf europäische Datenbank DOPCAP
Die DOPCAP ist eine europäische Datenbank, in der Hersteller die Leistungserklärungen ihrer Produkte zum Download bereitstellen. Sie entspricht den Anforderungen der Bauproduktenverordnung und hilft den Baustellen beim Vermeiden einer unerwünschten Papierflut.

Zusammen mit dem CE-Zeichen, das auf dem Produkt selber, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten zu finden ist, erhält der Kunde eine Internetadresse, unter der er die zum Produkt gehörende Leistungserklärung findet. Er muss einfach die im CE-Zeichen genannte Nummer der Leistungserklärung eingeben und bekommt die Leistungserklärung sofort angezeigt. Wenn zur Leistungserklärung noch weitere Dokumente gehören, zum Beispiel ein Sicherheitsdatenblatt, so stellt die Datenbank auch dies zur Verfügung, ohne dass erneut gesucht werden muss. Soweit vorhanden, gibt es die Dokumente auch in verschiedenen Sprachfassungen.

"Natürlich kann jeder Hersteller eigene Wege gehen. Kundenfreundlicher ist jedoch eine gemeinsame Datenbank", erläutert Dietmar Ulonska, Vorsitzender der CONPICO. CONPICO ist ein eingetragener Verein, der die Datenbank "DOPCAP" unterhält. DOPCAP steht für 'Declaration of Performance Common Access Point'. Ulonska betont, dass die Datenbank keine Gewinnerzielungsabsichten hat. "Ziel ist, dass die DOPCAP sich selber finanziert. Die Hersteller bezahlen für das Einstellen ihrer Leistungserklärungen. Das Abrufen der Dokumente ist für alle Nutzer selbstverständlich kostenlos und ohne vorherige Registrierung möglich", betont er und verweist auf die entsprechenden Anforderungen der Bauproduktenverordnung.

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Dr. Hans Georg Leuck, Unternehmer und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau, hat sich in seinem Unternehmen für das Konzept der DOPCAP entschieden: "Wir ersparen Herstellern, Handel und Kunden eine Menge Papierkram und Bürokratie. Die DOPCAP bietet eine kundenfreundliche und rechtssichere Lösung. Durch die gemeinsame Datenbank schaffen wir bei Kunden und Behörden die nötige Akzeptanz."

"Überflüssige Bürokratie hat auf Baustellen nichts zu suchen", bringt es Dr. Hans-Joachim Riechers, Geschäftsführer des Industrieverbandes WerkMörtel e.V., auf den Punkt. "Niemand möchte ordnerweise Dokumente ablegen, die in der Baustellenpraxis keinen Nutzen bringen. Trotzdem muss natürlich 'die Aktenlage stimmen' - gerade in Deutschland. Deshalb ist die DOPCAP, aus der im Fall der Fälle zu jeder Tages- und Nachtzeit die Leistungserklärungen abgerufen werden können, ein wirklicher Königsweg."

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