BMWSB

Kai Ingmar Link,

Bundesrat gibt grünes Licht

In seiner Sitzung am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED III) zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich zu beschleunigen, Planungssicherheit für Wirtschaft und Kommunen zu schaffen und zugleich den Umwelt- und Naturschutz nicht aus dem Blick zu verlieren. Ein zentraler Baustein der neuen Gesetzgebung ist die Einführung sogenannter "Beschleunigungsgebiete" für Windenergie an Land. Diese Flächen, die künftig über das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz definiert werden, sollen durch klar strukturierte Genehmigungsverfahren schneller verfügbar gemacht werden. Innerhalb dieser Gebiete können Vorhaben künftig unter den neuen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes digital, bürokratiearm und effizient genehmigt werden. Damit schafft der Gesetzgeber auch eine Anschlussregelung an die im Juni 2025 ausgelaufene EU-Notfallverordnung, die zeitweise Genehmigungserleichterungen für Windprojekte ermöglicht hatte. Die Neuregelung geht jedoch über die Windkraft hinaus: Auch für andere erneuerbare Technologien wie Photovoltaik, Geothermie oder Wärmepumpen bringt das Gesetz Vereinfachungen – und zwar auch außerhalb der ausgewiesenen Beschleunigungszonen.

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