Rechtstipp

Frederick Brüning,

Alternative zur Klage


Das selbstständige Beweisverfahren kann eine sinnvolle

Alternative zu einem herkömmlichen Klagverfahren sein.


D

as selbstständige Beweisverfahren dient der dringenden Beweissicherung und kommt überwiegend im baurechtlichen Bereich zur Anwendung. Der Hauptanwendungsfall besteht darin, die Eilbedürftigkeit der Beweissicherung zu gewährleisten. Da ein Bauvorhaben ein fortschreitender Prozess ist, dürfte der drohende Verlust von Beweismitteln als Regelfall bezeichnet werden.


Wie läuft ein selbstständiges Beweisverfahren ab?

Zur Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist ein Antrag erforderlich. Beispielsweise der Bauherr, der Baumängel entdeckt. Das Gericht erlässt, nachdem die Gegenpartei über den Antrag informiert wurde und Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, einen Beweisbeschluss, in dem ein Sachverständiger benannt wird und festgelegt wird, was geprüft werden soll. Neben der Frage, ob ein Baumangel vorliegt, werden vom Sachverständigen auch die Ursache und die voraussichtlichen Kosten der Beseitigung ermittelt.

Die Vorteile

Anschließend erstellt der Sachverständige sein Gutachten, das umfassend von den Parteien geprüft werden sollte. Schließlich kommt es vor, dass der Sachverständige von falschen Anknüpfungstatsachen ausgeht. Macht man etwaige Einwendungen gegen das Gutachten nicht rechtzeitig geltend, können diese möglichweise in einem folgenden Hauptsacheverfahren nicht mehr vorgebracht werden. Die Dauer eines selbstständigen Beweisverfahrens kann variieren und ist schwer zu prognostizieren. In der Regel kann mit einer Dauer von rund sechs Monaten bis zwei Jahren gerechnet werden – abhängig davon, ob die Parteien kooperieren und weitere gutachterliche Stellungnahmen oder Anhörungen erforderlich sind.

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Der große Unterschied zu einem "normalen" Klageverfahren liegt in der schnellen Beweisaufnahme. Normalerweise läuft diese nach einem langwierigen schriftlichen Vorverfahren und einer anschließenden mündlichen Verhandlung über mehrere Monate oder Jahre. Mit dem selbstständigen Beweisverfahren dauert es wenige Wochen oder Monate. Das hat wiederum zur Folge, dass die von dem Sachverständigen festgestellten Mängel wesentlich schneller beseitigt werden können.

Nach der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahren könnte eine Klage eingereicht werden. Das Klageverfahren würde dann an dem Ergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens anknüpfen, wodurch sich dessen Verfahrensdauer deutlich reduziert. Oft kommt es dann zu einer außergerichtlichen Einigung.

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