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LV Bauwirtschaft BW: Geplante Änderung der Gemeindeordnung bedroht Mittelstand
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft warnt davor, dass der geplante Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der mittelständischen Bauunternehmen führt. „Es kann nicht sein, dass kommunale Betriebe durch die Gesetzesänderung in unmittelbare Konkurrenz zu privaten Anbietern treten dürfen und damit die Existenz unserer Firmen bedrohen“, kritisiert Geschäftsführer Dieter Diener die aktuellen Pläne der Landesregierung. Ganz offensichtlich versuche man hier, den klammen Kommunen gegenüber den örtlichen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Vorgesehen ist, die so genannte „verschärfte Subsidiaritätsklausel“ in der derzeitigen Gemeindeordnung durch eine „einfache Subsidiaritätsklausel“ zu ersetzen, was den Kommunen ein deutlich erweitertes Bestätigungsfeld verschaffen würde. „Kommunale Eigenbetriebe könnten dann z.B. konkurrenzlos günstig Wege- und Pflasterarbeiten anbieten, Maßnahmen im Wohnungsbau und bei der Stadtsanierung oder allgemeine Garten- und Landschaftspflege. Dies führt letztlich zu einer Verdrängung privater Unternehmen vom Markt und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu Steuerausfällen. Sinnvolle Mittelstandsförderung, wie von der Politik allenthalben propagiert, sieht anders aus.“ Die baden-württembergische Bauwirtschaft fordert daher die Landesregierung auf, die Subsidiaritätsklausel in § 102 der Gemeindeordnung unangetastet zu lassen und einer ungezügelten Erwerbstätigkeit der öffentlichen Hand keinen Vorschub zu leisten.