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Meister-BAföG: Fördersätze werden angehoben
Wer sich zum Handwerks-oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird noch besser unterstützt. Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim "Meister-BAföG" deutlich erhöht. Das Bundeskabinett hat die Dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Sie soll zum 1. August 2016 in Kraft treten.
Mit dem "Meister-BAföG" werden ausgebildete Fachkräfte unterstützt, die sich weiterqualifizieren. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der mit dem "Meister-BAföG" geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 172.000. Ziele der Meister-BAföG- Novelle sind die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. So sollen mehr Frauen davon profitieren und sich für eine Aufstiegsfortbildung entscheiden. Bisher sind weniger als ein Drittel der Geförderten Frauen.
Fördersätze erhöht
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück".
Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Bereits mit der 25. Bafög-Novelle wurden die Basisunterhaltsbeträge und die Einkommensfreibeträge beim Meister-BAföG erhöht. Die Verbesserungen aus beiden Gesetzesnovellen sollen zeitgleich zum 1. August 2016 in Kraft treten. Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.
Auf den Punkt gebracht
Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG
- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
-für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
-für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat