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Martin Schrüfer,

Mindestlohn am Bau: Erneuter Anstieg ab 2016

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Zum 1. Januar 2016 ändern sich die Mindestlöhne im Baugewerbe. Damit wird die nächste Stufe erreicht, bis Anfang 2017 ein einheitlicher Mindestlohn I über alle Tarifgebiete vorliegt.

Der Mindestlohn 1 (Werker/Maschinenwerker) im Tarifgebiet West steigt von 11.15 € auf 11,25 €. Der Mindestlohn 2 (Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer) erhöht sich um 25 Cent auf 14,45 €. Auch im Tarifgebiet Ost sowie in Berlin finden Anhebungen des Mindestlohns statt. Bis zum Jahr 2017 wird es zu einer Angleichung der Mindestlöhne I in allen drei Tarifgebieten auf 11,30 € geben.

Die Höhe des Mindestlohns ist im "Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe" vom 3. Mai 2013 festgelegt. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2017.

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