EuGH-Urteil stärkt Leiharbeiter-RechteIG BAU fordert: Briefkastenfirmen zügig das Handwerk legen!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt die Rechte von in Deutschland tätigen ausländischen Leiharbeitern gestärkt. Nach einem jetzt gefällten Urteil müssen sie hier sozialversichert sein, wenn ihr Arbeitgeber nur formal im EU-Ausland seinen Sitz hat.

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