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Artikel und Hintergründe zum Thema

Mautrechtlicher Vorschriften

Damir Mioc,

Lkw-Maut: Baugewerbe begrüßt Kabinettsentschluss

Mitte Juni hat das Bundeskabinett das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t.

Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t werden nicht mit in die Lkw-Maut einbezogen (Foto: Randolf Unruh)

„Richtig so!“, kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, das Bekenntnis des Kabinetts zur Handwerkerausnahme. „Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert.“

Die Mautausweitung hätte laut Pakleppa auch das Bauen nochmal verteuert: „Allein mit Blick auf den Wohnraumbedarf wäre die finanzielle Mehrbelastung des Baugewerbes fatal gewesen, denn fast 85 Prozent aller Wohnungen in Deutschland werden von baugewerblichen Unternehmen gebaut.“

Pakleppa wertet den Kabinettsbeschluss auch insgesamt als wichtiges Signal an die Bauunternehmen, die große Zukunftsaufgaben, wie den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und den Ausbau der Infrastruktur meistern müssen: „Viele Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer atmen ob der guten Nachricht aus dem Kabinett schon vorsichtig auf und hoffen, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird. Die Handwerkerausnahme muss bleiben!“

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