Mautrechtlicher VorschriftenLkw-Maut: Baugewerbe begrüßt Kabinettsentschluss

Mitte Juni hat das Bundeskabinett das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t.

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