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Lagercontainer – nicht jeder Lagergegenstand ist erlaubt

Lagercontainer sind ohne Frage äußerst praktisch und bieten für nahezu jeden Lageranspruch eine Lösung. Die Container liefern viel Platz für Hausrat, Maschinen, Werkzeuge, Akten und vieles mehr. Außerdem ist das Lagergut optimal vor Witterungseinflüssen und Diebstahl geschützt.

Doch Vorsicht: Es gibt auch Beschränkungen für die Lagerung im Container. Wichtig ist hierbei vor allem, dass der Inhalt keine Beschädigungen am Lagercontainer verursacht. Konkrete Vorgaben dazu finden Sie in den Mietbedingungen des Containervermieters.

Nachfolgend einige Beispiele für Lagergut, das bei den meisten Vermietern verboten ist:

  • Material, das negative Einflüsse auf den Container haben kann bzw. für Containernutzer und Containervermieter eine Gefahr darstellt. Dazu gehören z.B. Ätzmittel, übelriechende Substanzen, giftige Substanzen
  • Lebende Pflanzen oder Tiere
  • Schusswaffen
  • Diebesgut
    vom Gesetzgeber verbotene Substanzen, u.a. Sprengstoff, Anabolika, illegale Drogen
  • Lagergut, das Schädlinge anlockt
  • Leicht verderbliches Lagergut bzw. Stoffe, die schon beim Einlagern Fäulnis oder Schimmel zeigen

Bei Unsicherheiten fragen Sie am besten Ihren Containervermieter. Teilweise ist die Lagerung auch an bestimmte Verpackungsvorschriften gebunden.

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